1. Entscheiden, was bleiben soll
Sichern Sie persönliche Unterlagen, Schlüssel, Datenträger, Erinnerungsstücke und andere Gegenstände, die erhalten bleiben sollen. Prüfen Sie auch Schubladen und Nebenräume. Kennzeichnen Sie wichtige Gegenstände eindeutig oder bringen Sie sie vor dem Termin an einen getrennten Ort.
Ist die Entscheidung über einzelne Dinge noch offen, sprechen Sie dies vorab an. Bei mehreren Eigentümern oder Beteiligten sollte geklärt sein, wer über die Gegenstände und den Auftrag entscheiden darf. Eine Räumung ersetzt keine Abstimmung über Eigentum.
2. Räume und Leistungsumfang festhalten
Erstellen Sie eine Liste der betroffenen Räume. Gehören Keller, Dachboden, Garage oder andere Nebenflächen dazu? Soll vollständig oder nur teilweise geräumt werden? Beschreiben Sie Ausnahmen ebenso deutlich wie die einzubeziehenden Bereiche.
Legen Sie fest, was am Ende erwartet wird. Ein frei geräumter Raum ist nicht automatisch umfassend gereinigt. Wenn zusätzlich gereinigt werden soll, nennen Sie die betroffenen Oberflächen und Ihre Anforderungen separat.
3. Zugang und Arbeitswege klären
Nennen Sie Etage, Aufzug und Besonderheiten des Treppenhauses. Informieren Sie über die Entfernung zwischen Eingang und möglichem Ladepunkt. In gemeinsam genutzten Gebäuden sollten Zugänge und mögliche Zeitfenster mit den zuständigen Personen abgestimmt werden.
Ob eine besondere Parkregelung oder Genehmigung benötigt wird, hängt von der konkreten Straße und dem Ablauf ab. Klären Sie mögliche Anforderungen rechtzeitig; verlassen Sie sich nicht darauf, dass überall direkt vor dem Haus geladen werden kann.
4. Besonderheiten und Zeitrahmen mitteilen
Schwere Möbel, elektrische Geräte und Gegenstände mit unbekanntem Inhalt sollten vorab erwähnt werden. Für Materialien, die eine besondere Behandlung erfordern können, sind zusätzliche Absprachen nötig. Zerlegen oder bewegen Sie schwere Dinge nicht eigenständig, wenn dies unsicher wäre.
Gibt es einen verbindlichen Übergabetermin, teilen Sie ihn frühzeitig mit. Ergänzen Sie, ob die Räume vorher noch genutzt werden und wann sie zugänglich sind. So lassen sich Ablauf und Umfang auf einer nachvollziehbaren Grundlage besprechen.
Passende Leistungen
Entrümpelung und Immobilienreinigung können einzeln oder gemeinsam angefragt werden. Informationen vor Ort: Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Weitere Einsatzorte finden Sie in der Regionenübersicht.
